Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anima – Video PR Agentur, nachfolgend auch: „AnimaVideo“
I Anwendungsbereich
- Die Leistungen und Angebote sind Bestandteil der Verträge, die AnimaVideo mit ihren Kunden schließt.
- Alle Produktnamen, Firmennamen, Marken und Logos auf der Website animavideo.de und www.animavideo.de/pl sind Eigentum der jeweiligen Inhaber undwerden mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers verwendet.
- AnimaVideo ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen und von Dritten erbringen zu lassen.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn AnimaVideoihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
- AnimaVideo steht in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
II Leistungen
- AnimaVideo erstellt individuelle Erklärvideos, genannt „Animavideos“ im Auftrag des Kunden. Außerdem erbringt AnimaVideo die Public Relations-, Online Marketing- und Beratungsdienstleistungen und erstellt E-Books, Artikel und Broschüren mit thematischem Bezug zu seinem Tätigkeitsbereich.
- Der Kunde hat die Leistungserbringung von AnimaVideo durch angemessene Mitwirkungshandlungen auf zweites Anfordern unverzüglich zu fördern. Er wird die erforderlichen Arbeitsmaterialien, Informationen und Daten zur Verfügung stellen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch AnimaVideo.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann AnimaVideo aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
- Die Abnahme durch den Kunden ist unverzüglich nach Fertigstellung des Animavideos beziehungsweise eines abnahmebedürftigen Zwischenschritts und Kenntnisnahme des Kunden darüber zu erklären.
- AnimaVideo kann den Kunden mit Fristsetzung innerhalb innerhalb von sieben Arbeitstagen zur Abnahme auffordern. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Animavideofilm als angenommen und benötigt keine Mängelbeseitigung.
- Die abzunehmende Teilleistung von AnimaVideo gilt als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung hin zur Abnahme der jeweiligen Teilleistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt und erhebliche Mängel rügt.
- AnimaVideo ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Unerhebliche Mängel der Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
III Verträge, Preise und Angebote
- Der Vertragsschluss zwischen Anima – Video PR Agentur und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen. Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von AnimaVideo eine Auftragsbestätigung.
- Die von AnimaVideo präsentierten Angebotspreise sind verhandelbar. Je nach individueller Vereinbarung ist ein Drittel des Rechnungsbetrags vom Kunden im Voraus zu zahlen. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- AnimaVideo stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus. Die Bezahlung der Leistungen von AnimaVideo erfolgt sofort nach Rechnungserteilung oder nach individueller Vereinbarung.
- Nimmt der Kunde den mit AnimaVideo bei Vertragsschluss vereinbarten „Deadline“ unentschuldigt nicht wahr und kann AnimaVideo aufgrund dessen das beauftragte Erklärvideo nicht produzieren, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Pauschale (ein Drittel des Rechnungsbetrags) desFilmes.
- Die Zahlung für die Dienstleistungen von AnimaVideo ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Abnahme des Animavideos beim Kunden fällig, sofern in der Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist.
- Die Dienstleistungen der Öffentlichkeitsarbeit, die mit der Promotion des produzierten Erklärfilms verbunden sind, werden von AnimaVideo innerhalb von etwa 30 Tagen ab dem Tag des Empfangs und der Annahme des Endprodukts durch den Kunden realisiert.
- PR-Aktivitäten sind integraler Bestandteil der Medium- und Premium-Angebote. Das Basic-Angebot beinhaltet keine Werbe- oder PR-aktivitäten von Animavideo.
- Die Auswirkungen der PR-Aktivitäten und die Art und Weise, wie sie berichtet und dargestellt werden, unterliegen nicht den individuellen Ansprüchen der Kunden und sind nicht Gegenstand einer gesonderten Bewertung.
IV Laufzeit, Abnahmetermin
- Der Vertrag hat die die individuell – mündlich oder schriftlich – zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
- Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
- Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat AnimaVideo das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 12 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten „Deadline“ zur Abnahme vorzulegen.
- Fristen für die Leistungserbringung durch AnimaVideo beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei AnimaVideo eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Leistungen notwendigen Daten bei AnimaVideo vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
V Außerordentliche Kündigung, Verzug
- Sowohl der Kunde als auch AnimaVideo hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Etwaige freie Kündigungsrechte nach Vertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
- Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält AnimaVideo sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
- Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber AnimaVideo in Verzug, ist AnimaVideo berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. AnimaVideo wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
- Ist mit dem Kunden die Vereinbarung mit dem Punkt IV.3 getroffen, ist eine Kündigung vor Ablauf des Zeitraums binnen 16 Wochen ausgeschlossen.
VI Erfüllung
- AnimaVideo wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen und ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
- Ist AnimaVideo gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, bleibt der Vergütungsanspruch von AnimaVideounberührt.
- Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber AnimaVideo zu gewährleisten.
VII Schutzrechte Dritter und Haftung
- Der Kunde erhält sämtliche im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Produktion Nutzungsrechte ausschließlich, frei auf Dritte übertragbar, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt.
- Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig und fristgemäß entrichtet hat. Diese Regelung gilt auch für Ratenzahlungen.
- Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
- AnimaVideo haftet auf Schadensersatz für Vorsatz und einfache Fahrlässigkeit, solche wie: Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
- In den Grenzen nach Absatz 4 haftet AnimaVideo nicht für Daten- und Programmverluste.
VIII Schlussbestimmungen
- Abweichungen von diesen AGB benötigen schriftliche Form.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Hauptsitz von AnimaVideo in München.
AGB Stand: 1.05.2022